Don-Bosco-Schule

Katholische Grundschule der Stadt Hürth - Offene Ganztagsschule


Informationen


 

FAQ Corona (Stand 28.07.2022)

Welche Corona-Regeln gelten ab diesem Schuljahr in der Schule?
Es gelten weiterhin folgende generelle Regeln: Abstand halten, Hände waschen, Lüften. Wie auch schon am Ende des letzten Schuljahres ist es aber wieder vorgesehen, dass sich die Kinder verschiedener Klassen vor allem auf dem Schulhof, ggf. in klassenübergreifenden Fördergruppen, aber auch in der OGS begegnen.  

Gibt es eine Maskenpflicht in der Schule?
Aktuell gibt es keine Maskenpflicht in der Schule. Seitens des Ministeriums liegt aber eine Empfehlung zum Tragen einer Maske innerhalb des Schulgebäudes vor. Diese gilt gleichermaßen für Schülerinnen und Schüler (medizinische Maske) wie auch für alle Beschäftigen (medizinische Maske oder FFP2-Maske). Darüber hinaus möchten wir auch Sie bitten, eine Maske zu tragen, wenn Sie zu uns ins Schulgebäude kommen.

Werden die Kinder in der Schule getestet?
Regelmäßige anlasslose Reihentestungen sind aktuell nicht vorgesehen.
Schülerinnen und Schüler testen sich freiwillig am 1. Schultag in der Schule selbst. Sollten Sie mit einer Testung Ihres Kindes nicht einverstanden sein, geben Sie bitte Ihrer Klassenleitung kurz Bescheid. Im weiteren Verlauf sind zurzeit keine anlasslosen Testungen geplant.

Mein Kind hat coronaspezifische Symptome. Was soll ich tun?
Die Symptome vor allem bei den neueren Corona-Varianten beschränken sich nicht mehr alleine auf Erkältungssymptome. Folgende Beschwerden können Anzeichen einer Corona-Infektion sein:

Also quasi alles…

Schülerinnen und Schüler, welche Corona-Symptome haben, testen sich vor der Schule freiwillig selbst zu Hause. Dafür erhält jede Schülerin und jeder Schüler 5 Selbsttests pro Monat von der Schule. Die Tests bekommen Ihre Kinder in der ersten Schulwoche von Ihrer Klassenleitung ausgehändigt und dann jeweils zu Beginn eines neuen Monats. Sollten Ihnen die Tests ausgehen, weil Sie häufiger testen mussten, sprechen Sie bitte Ihre Klassenleitung an.

Sie haben ihr Kind zu Hause getestet, das Ergebnis ist negativ. Was nun?
Bei Symptomen, aber negativem Test teilen die Eltern dies formlos schriftlich mit. Notieren Sie dazu für die Klassenleitung im DBS-Planer oder in einer E-Mail formlos das negative Ergebnis. Ihr Kind kann nun in die Schule kommen. Beispiel:

1.9.22

Mein Sohn Max Mustermann hat leichten Schnupfen. Das Ergebnis des heutigen Selbsttests vor der Schule war aber negativ.

Viele Grüße
Familie Mustermann

Sie haben ihr Kind zu Hause getestet, das Ergebnis ist positiv. Was nun?
Das Kind darf vorerst nicht in die Schule kommen (Geschwisterkinder bzw. Kontaktpersonen dürfen in die Schule kommen, sollten sich aber sicherheitshalber testen). Nun besteht die Verpflichtung, sich einem Corona-Schnelltest („Bürgertest“) oder PCR-Test zu unterziehen. Bis ein negatives Ergebnis des Kontrolltests vorliegt, muss sich isoliert werden. Ist auch der Corona-Schnelltest oder der PCR-Test positiv, gilt aktuell eine Quarantänedauer von zehn Tagen. Nach fünf Tagen kann man sich mit einem negativen Bürgertest freitesten, wenn man symptomfrei ist. Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn sich der positive Selbsttest bei Ihrem Kind bestätigen sollte.

Ich habe gehört, die Schule darf mein Kind trotzdem testen?
Wenn während der Schulzeit Corona-Symptome auftreten und keine schriftliche Negativbescheinigung der Eltern vorliegt, darf die Schule einen Selbsttest durch die Schülerin oder den Schüler durchführen. Außerdem darf die Schule testen, wenn zwar eine schriftliche Negativbescheinigung vorliegt, sich die Symptome aber deutlich verstärken.

Testet sich das Schulpersonal denn auch?
Dem Personal werden Selbsttests mit derselben Verwendungsabsicht wie oben beschrieben zur Verfügung gestellt.

Mein Kind ist in Quarantäne, aber fit genug für die Schulaufgaben. Was sollen wir tun?
Zunächst einmal überprüfen Sie bitte, ob Ihr Kind trotz positivem Corona-Befund wirklich fit genug für Schularbeit ist. Die Bearbeitung ist für Ihr Kind wirklich Arbeit und somit anstrengend. Sollten Sie zu dem Schluss kommen, dass die Bearbeitung von Aufgaben möglich ist, teilen Sie dies Ihrer Klassenleitung mit. Diese bespricht mit Ihnen, wie das Material (entweder digital oder in Papierform) zu Ihnen kommt. Häufig reicht auch bereits eine Weiterarbeit in den Schulbüchern.

Können wir uns nicht einfach digital in den Unterricht einklinken?
Aktuell ist dies aus technischen und vor allem aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorgesehen. Die Bearbeitung der mit der Klassenleitung besprochenen Aufgaben reicht aber auf jeden Fall in einer Quarantänephase von aktuell 5 – 10 Tagen aus, um nicht den Anschluss zu verlieren.

Mein Kind besucht die OGS. Gelten hier besondere Corona-Regeln?
In der OGS gelten dieselben Corona-Regeln wie im Vormittag.

Gelten diese Corona-Regeln für das gesamte Schuljahr?
Das Schulministerium weist darauf hin, dass diese Regelungen dem aktuellen Infektionsgeschehen und der aktuellen Gesetzeslage entsprechen. Bei Änderungen in diesen Bereichen werden sich Änderungen an den schulischen Corona-Regeln vorbehalten. Sollte es Neuregelungen geben, informieren wir Sie rechtzeitig.

Sollten Sie noch Fragen haben, finden Sie weitere Infos auf der Seite des Schulministeriums unter https://t1p.de/remxy. Sie können sich aber auch gerne in der Schule melden.

 

Home   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung   |   © Don-Bosco-Schule Hürth